Diese Fortbildungsmaßnahme schafft die Voraussetzung für die Beschäftigung als Quereinsteiger*in in der Erzieher*innentätigkeit in einer Kindertageseinrichtung.

Zu den „sonstigen geeigneten Personen“ gehören:

  • Staatlich geprüfte Sozialassistent*innen
  • Kindertagespflegepersonen gemäß § 43 SGB VIII mit mindestens einjähriger entsprechender Tätigkeitserfahrung
  • Hebammen und Entbindungspfleger*innen
  • Personen mit einjähriger einschlägiger nachweisbarer pädagogischer Praxiserfahrung mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder vergleichbare Erfahrungen

Als „Native Speaker“ werden Sie zur Umsetzung der bilingualen Konzeption einer Kindertagesstätte eingesetzt. Zu den „Native Speakern“ gehören:

  • Personen mit nichtdeutscher Herkunftssprache und dem Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache entsprechend dem Sprachniveau B 2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Personen mit einer dem mittleren Schulabschluss vergleichbaren Schulbildung
  • Personen, die in der Einrichtung einen durchgängig zweisprachigen Kita-Alltag gewährleisten.

Die Teilnahme an dieser Fortbildung setzt die Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zwingend voraus. Dazu bedarf es der Zustimmung durch die Kita-Aufsicht. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter der Rufnummer: 030 – 90227-6981 (montags-donnerstags von 12.-14.30 Uhr).

Während Ihres Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie jährlich mindestens fünf Fortbildungstage absolvieren. Die Teilnahme ist der Kita-Aufsicht alle zwei Jahre nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht, erlischt die Anrechnung auf den Personalschlüssel.

Nächste Kurse:

15.10.2024 - 17.07.2025

Achtung: Diese Fortbildungsmaßnahme führen wir bei Bedarf auch mit alternativen Lernmethoden (Online-Unterricht) durch.

Bildungsart: Fortbildungsmaßnahme – Präsenzkurs
Dauer: 128 Stunden
Beginn:15.10.2024
Ende:17.07.2025
Unterrichtszeiten:Blockunterricht, Unterricht jeweils Dienstag und Mittwoch von 09.00 bis 16.00 Uhr / Ausnahme Juni 3 Tage Di/Mi/Do
Abschluss:Trägerinternes Zertifikat
Schulungsort: Immanuelkirchstr. 8, 10405 Berlin
Teilnahmevoraussetzungen:
  • Anerkennung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als „sonstige geeignete Person" gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG
  • Anerkennung als „Native Speaker"
  • Beschäftigungsverhältnis mit einer Kindertagesstätte
Bewerbungsunterlagen: Formlose Bewerbung, Anerkennung als Quereinsteiger und Kopie der Teilnahmeberechtigung, Lebenslauf, Zustimmung des Arbeitgebers zur Qualifizierung und die Mitteilung, ob die Kursgebühren vom Arbeitgeber übernommen werden oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin Selbstzahler ist.

2024 
15.10.24 Modul 1 – Einstieg und Berliner Bildungsprogramm (28h)
16.10.24 Modul 1 – Einstieg und Berliner Bildungsprogramm
12.11.24 Modul 1 – Einstieg und Berliner Bildungsprogramm
13.11.24 Modul 1 – Einstieg und Berliner Bildungsprogramm,  nur UE 1 - bis 12.15 Uhr
03.12.24 Modul 2 – Zusammenarbeit mit Eltern (23 h)
04.12.24 Modul 2 – Zusammenarbeit mit Eltern
2025 
14.01.2025 Modul 2 – Zusammenarbeit mit Eltern, UE 1-3 bis 14.15
15.01.2025 Reflexionstag- maximal bis 14.15 Uhr
11.02.25 Modul 3 – Recht (23)
12.02.25 Modul 3 – Recht
11.03.25 Modul 4– Entwicklungspsychologie (23)
12.03.25 Modul 3– Recht UE 1-3 bis , UE 1-3, bis 14.15
01.04 25 Modul 4– Entwicklungspsychologie
02.04.25 Modul 4– Entwicklungspsychologie, UE 1-3, bis 14.15 Uhr
14.05.25 Reflexionstag 2
17.06.25 Modul 5– Sprachförderung – 23 h
18.06.25 Modul 5– Sprachförderung
19.06.25 Modul 5– Sprachförderung, UE 1-3, bis 14.15 Uhr
17.07.25 Kolloquium

 

Abgabetermin Praxisbericht: 23. und 24. Juni 2025

  • Ausgewählte rechtliche Grundlagen der Kindertagesbetreuung
  • Bildungsauftrag der Kita, Berliner Bildungsprogramm, Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung, Bedeutung des Spiels, Methodenlehre
  • Sprachentwicklung, -beobachtung und -förderung
  • Entwicklungspsychologie
  • Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren, Eingewöhnung  
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit Eltern und/oder anderen Bezugspersonen

Bildungsurlaub

  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten
  • logistische Unterstützung im Kursverlauf
  • Kooperation mit Jobcenter, Senatsverwaltung, Arbeitsstelle